Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns erteilte Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenzeitlicher Verkauf bzw. Vermietung, Irrtum sowie Änderungen bleiben vorbehalten. Die Angaben zur Fläche beziehen sich ggfs. auf die gesamte Wohn-/ und Nutzfläche des Objektes. Die Flächenangaben entsprechen nicht der DIN / bzw. Wohnflächenverordnung. Alle m² und m³ Angaben sind ca. Angaben. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Bitte lassen Sie sich vor Abschluss eines Kaufvertrages sämtliche Grundstücksunterlagen direkt vom Eigentümer vorlegen. Besichtigen Sie die Immobilie gründlich und ziehen bei Zweifeln an Ausstattung, Größe, Güte, Qualität oder besonderen Eigenschaften einen Gutachter hinzu. Steuerliche Fragen zur Abschreibung oder Förderungen besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

2. Alle unsere Immobilienangebote und sonstige Mitteilungen sind nur für Sie, den Adressaten, bestimmt und müssen streng vertraulich behandelt werden. Eine gezielte oder unbefugte Weitergabe an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht. Bitte behandeln Sie unsere Informationen im eigenen Interesse vertraulich.

3. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis schriftlich mitzuteilen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten.

4. Nachweis/-Vermittlungsprovision

Wir dürfen als Nachweis- sowie auch als Vermittlungsmakler provisionspflichtig tätig werden. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen.
Sollte das Angebot (Exposé) keine abweichende Angabe zur Maklerprovision enthalten, gelten die folgenden Sätze:

a)  Mit dem Zustandekommen eines (notariellen) Vertragsabschlusses haben wir uns eine Provision auf den Gesamtkaufpreis verdient. Sie ist am Tage des Vertragsabschlusses fällig und ist vom Käufer zu zahlen.

b) Mit dem Zustandekommen eines Mietvertrages über Gewerberäume haben wir uns die angegebene Provision in voller Höhe verdient. Sie ist am Tage des Mietvertragsabschlusses fällig und ist vom Mieter zu zahlen.